BFH vom 27.07.1999
VIII R 36/98
Fundstellen:
BB 1999, 2342
BB 2000, 78
BFH/NV 2000, 107
BFHE 189, 408
BStBl II 1999, 769
DB 1999, 2292
DStR 1999, 1848
DStZ 2000, 49
NJW 2000, 687

Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

BFH, vom 27.07.1999 - Aktenzeichen VIII R 36/98

DRsp Nr. 2000/941

Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

Erwirbt ein Steuerpflichtiger am Ende eines Jahres Bundesobligationen, dann scheitert trotz bestehender Überschußerzielungsabsicht die Berücksichtigung der gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG dieses Jahres jedenfalls dann an § 42 AO 1977, wenn bereits im Zeitpunkt des Erwerbs feststeht, daß bis zur Veräußerung zu Beginn des Folgejahres unter Einbeziehung der Vermögensebene ein Verlust eintreten wird und sich dieses Wertpapiergeschäft deshalb nur im Falle seiner steuerlichen Anerkennung aufgrund der Freibetragsregelung in § 20 Abs. 4 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhaft auswirken würde.

Für die Praxis: