I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, stellt Metallwaren her. Im Streitjahr (1993) veranstaltete sie eintägige Schulungen für Fachberater und Handelsvertreter, die nicht als Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter für sie tätig waren. Bei diesen Gelegenheiten wurden die Teilnehmer mit Speisen und Getränken versorgt. Die Kosten für die Schulungsveranstaltungen trug die Klägerin; die entsprechenden Aufwendungen zog sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|