FG Hamburg - Urteil vom 14.01.2003
VI 152/01
Normen:
EStG § 2a Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 2a Abs. 2 ; EStG § 2a Abs. 3 ; EStG § 2a Abs. 4 ; EStG § 15 ;

Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes (1991)

FG Hamburg, Urteil vom 14.01.2003 - Aktenzeichen VI 152/01

DRsp Nr. 2003/7322

Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes (1991)

Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes (1991).

Normenkette:

EStG § 2a Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 2a Abs. 2 ; EStG § 2a Abs. 3 ; EStG § 2a Abs. 4 ; EStG § 15 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine ausländische Personengesellschaft, an der die Klägerin beteiligt war, Verluste aus einer im Ausland belegenen gewerblichen Betriebsstätte im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG erzielt hat, die keiner Abzugsbeschränkung unterliegen.

Die Klägerin ist an mehreren US-amerikanischen Personengesellschaften in der Rechtsform von Limited Partnerships - darunter der hier streitigen L ... Ltd. (nachfolgend L) - beteiligt gewesen. Die Beteiligung hatte folgende Vorgeschichte:

Anfang der 80iger Jahre hatten sich vier Hamburger zusammengefunden, die Gelder nach Amerika transferieren und dort investieren wollten. Es handelte sich um den Immobilienkaufmann A, den international tätigen Architekten B sowie die Unternehmer C und D. Diese begannen dann in Gesellschaft bürgerlichen Rechts verschiedene Immobilienprojekte.