Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens bei der Ermittlung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhöhte Absetzungen gem. § 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigen muss, obwohl die Kläger noch keine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde vorlegen können.
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