BFH - Urteil vom 14.03.2017
VIII R 39/14
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 18.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1917/12

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für die Inanspruchnahme aus einem Schuldbeitritt zu einer Verbindlichkeit der Gesellschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung

BFH, Urteil vom 14.03.2017 - Aktenzeichen VIII R 39/14

DRsp Nr. 2017/10273

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für die Inanspruchnahme aus einem Schuldbeitritt zu einer Verbindlichkeit der Gesellschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung

NV: Wird der Gesellschafter einer GmbH wegen eines Schuldbeitritts für Verbindlichkeiten der GmbH in Anspruch genommen, ist aber aufgrund der fehlenden Geltendmachung des daraus resultierenden Regressanspruchs nach den revisionsrechtlich bindenden Feststellungen des FG wirtschaftlich von der Gewährung eines Darlehens auszugehen, ohne dass der Gesellschafter im Streitzeitraum auf den Rückzahlungsanspruch verzichtet hat oder damit ausgefallen ist, scheiden Werbungskosten zur Erzielung von Dividendeneinnahmen bereits mangels einer wirtschaftlichen Belastung des Gesellschafters aus.

Die Aufwendungen des Gesellschafters einer Bauträger GmbH für die Inanspruchnahme aus einem Schuldbeitritt zu einer Verbindlichkeit der Gesellschaft setzt voraus, dass er wirtschaftlich hiermit belastet ist. Dies ist erst dann der Fall, wenn eher auf den ihn gleichzeitig erwachsenden Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die Gesellschaft verzichtet oder mit diesem endgültig ausfällt.

Tenor