I.
Das Verfahren befindet sich im 2. Rechtszug. Streitgegenstand ist (nur noch) die Einkommensteuerveranlagung Für 1992. Hierbei ist streitig, ob die Aufwendungen der Klägerin (Klin) für die Baumaßnahmen im Speicher (teilweise) bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit abzugsfähig sind.
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