Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 04.04.2017 -
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) besitzt eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte in W. Sie ist als Erbin bzw. Familienmitglied und nach der Begräbnis- und Friedhofsordnung der Gemeinde W für die Familiengrabstätte berechtigt und verpflichtet.
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