FG Hessen - Urteil vom 10.03.2021
9 K 1505/20
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4;

Abzugsfähigkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe i.R.d. Steuerfestsetzung bei Erstattungsüberhang

FG Hessen, Urteil vom 10.03.2021 - Aktenzeichen 9 K 1505/20

DRsp Nr. 2021/7763

Abzugsfähigkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe i.R.d. Steuerfestsetzung bei Erstattungsüberhang

Orientierungssätze: Zur Berücksichtigung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die korrekte einkommensteuerliche Behandlung von Kirchensteuererstattungen.