BFH - Urteil vom 07.05.2015
VI R 73/13
Normen:
EStG § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
Niedersächsisches Finanzgericht, vom 28.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 44/13

Abzugsfähigkeit der Kosten eines Umzugs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

BFH, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen VI R 73/13

DRsp Nr. 2015/16458

Abzugsfähigkeit der Kosten eines Umzugs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

1. Die Kosten eines Umzugs sind grundsätzlich auch ohne Wechsel des Arbeitsplatzes als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit anzuerkennen, wenn sich hierdurch die für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigte Zeit erheblich verkürzt. 2. Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit gilt dabei eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde. 3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt einen Wohnungswechsel als nicht beruflich veranlasst ansieht, weil der Steuerpflichtige (ein Pilot) im Laufe eines Jahres nur 13 Mal von seiner Wohnung zum Einsatzflughafen angereist ist.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. August 2013 4 K 44/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1;

Gründe

I. Streitig ist der Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.