Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 16. Oktober 2014 8 K 981/12 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussrevision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Strittig ist die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|