Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Streitig ist der Abzug von Aufwendungen für einen Zivilprozess wegen Baumängeln als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte in dem Streitjahr (2001) Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb.
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