Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Juni 2013
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde für das Streitjahr (2011) einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist der Vater des am … Juli 2010 geborenen Kindes T. Mit der Kindesmutter L war er nicht verheiratet.
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