Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. März 2015 6 K 1433/12 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussrevision des Klägers wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
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