I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (2005) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Im Streitjahr wohnte die zu jener Zeit 94 Jahre alte Mutter des Klägers (M) in einem Pflegeheim. Die eigenen Mittel der M --bestehend aus einer Altersrente und einer Pension-- in Höhe von 11 538,48 EUR reichten nicht aus, um die Kosten der Heimunterbringung zu decken. Zur Begleichung der ungedeckten Heimkosten leistete der Kläger (wie auch seine Schwester) im Streitjahr in monatlichen Zahlungen zu je 195,71 EUR insgesamt einen Betrag in Höhe von 2 348,52 EUR.
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