Die Beteiligten streiten um die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Klägerin (in-vitro-Fertilisation -IVF-).
Die 1967 geborene Klägerin ist Mutter eines im Streitjahr zwölfjährigen Kindes. Sie lebte von ihrem Ehemann ausweislich der Steuerakten seit Februar 1998 getrennt und ist seit dem 17. November 2000 geschieden. Vor "einigen Jahren" hat sich die Klägerin nach ihren Angaben aus medizinischer Sicht sterilisieren lassen, weil sie - wie sie in der mündlichen Verhandlung erläutert hat - "die Pille nicht vertragen" und Thrombosen befürchtet habe und ferner auch keine Spirale anwenden wollte.
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