FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.11.2020
8 K 8008/19
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1;

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Ferienwohnungen im Rahmen der Abzugsfähigkeit pauschaler Einkommensteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.11.2020 - Aktenzeichen 8 K 8008/19

DRsp Nr. 2021/755

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Ferienwohnungen im Rahmen der Abzugsfähigkeit pauschaler Einkommensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Ferienwohnungen sowie um die Abzugsfähigkeit pauschaler Einkommensteuer.

1. 2. 3. 4. 5.