FG Düsseldorf - Urteil vom 12.01.2021
10 K 2192/17 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 341
DStZ 2021, 213

Abzugsfähigkeit von Beiträgen eines Profi-Fussballspielers für Sportunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - Aktenzeichen 10 K 2192/17 E

DRsp Nr. 2021/2015

Abzugsfähigkeit von Beiträgen eines Profi-Fussballspielers für Sportunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Beiträge für Sportunfähigkeitsversicherungen als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Der Kläger ist als professioneller Fußballspieler tätig und erzielt aus dieser Tätigkeit u.a. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

Im Streitjahr 2014 zahlte er insgesamt [...] € Beiträge für zwei sog. Sportunfähigkeitsversicherungen, die er bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen hatte. Die Versicherungen sahen für den Fall der vollständigen Sportunfähigkeit Einmalzahlungen i.H.v. [...] € bzw. [...] € vor. Zudem hatte der Kläger für den Fall der vorübergehenden Sportunfähigkeit Anspruch auf eine Versicherungsleistung von [...] € pro Tag, beginnend ab dem 60. Tag bzw. 90. Tag für jeweils max. 365 Tage.

Die für beide Versicherungen maßgeblichen "Versicherungsbedingungen zur Sportunfähigkeitsabsicherung für Berufssportler SUB 2012, Stand 01-2014" enthielten folgende Regelungen: