Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 15. Oktober 2015 1 K 4/15 (5) aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist an der X–AG, Schweiz, zu 100 % beteiligt.
Bei den Veranlagungen der Klägerin zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2006 bis 2009 wurden nach §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|