Die Klagen werden abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Einkommensteuer(ESt-)schulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) abzugsfähig sind.
Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts X vom 27. Dezember 2016, auf den wegen der näheren Einzelheiten Bezug genommen wird, gesetzliche Erben des am ... 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (...).
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