FG Köln - Urteil vom 14.07.2011
6 K 4781/07
Normen:
EStG § 12 Nr 1 Satz 2;
Fundstellen:
DStRE 2012, 915

Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

FG Köln, Urteil vom 14.07.2011 - Aktenzeichen 6 K 4781/07

DRsp Nr. 2011/19268

Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Bei einem Umzug in Etappen - zunächst in eine "Zwischenlösung" und später in die endgültige Bleibe - ist der zweite Umzug am Beschäftigungsort regelmäßig privat veranlasst.

Normenkette:

EStG § 12 Nr 1 Satz 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung durch Wegfall der Familienwohnung aufgrund Ehescheidung der vom Steuerpflichtigen im Streitjahr (2005) durchgeführte Umzug von seiner bisherigen (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort in eine größere Wohnung im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts beruflich veranlasst ist.

Der Kläger ist Diplom-Mathematiker. Er lebte ursprünglich in der Stadt B mit seiner – inzwischen von ihm geschiedenen – Ehefrau und zwei Kindern zur Miete. Der Sohn und Zeuge A1 sowie die Tochter A2 besuchten seinerzeit das Gymnasium. Die in einer Doppelhaushälfte belegene Familienwohnung war etwa 150 m² groß und bestand aus fünf Zimmern, einer Küche, zwei Bädern und zwei WC.