FG Sachsen - Urteil vom 19.11.2018
6 K 1082/17
Normen:
EStG § 33a Abs. 1 S. 3;

Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen eines Steuerpflichtigen

FG Sachsen, Urteil vom 19.11.2018 - Aktenzeichen 6 K 1082/17

DRsp Nr. 2022/16757

Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen eines Steuerpflichtigen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Kläger wurde im Streitjahr 2014 einzeln veranlagt und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Aufwendungen für den Unterhalt seiner damaligen Lebensgefährtin und seit ... Ehefrau - ... - in Höhe von 6.000 Euro geltend. Er habe das gesamte Kalenderjahr mit der damaligen Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt und den überwiegenden Teil der monatlichen Lebenshaltungskosten getragen. Seine damalige Lebensgefährtin befand sich im Streitjahr in universitärer Ausbildung und war hierzu an der Universität ... immatrikuliert. Sie bezog aufgrund studentischer Nebentätigkeiten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von insgesamt 2.192 Euro. Ferner erhielt die damalige Lebensgefährtin eine elternunabhängige Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe von 670 Euro/monatlich. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bestand nicht.