FG Münster - Urteil vom 26.03.2009
2 K 2204/05 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;
Fundstellen:
EFG 2009, 1458

Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen als dauernde Last

FG Münster, Urteil vom 26.03.2009 - Aktenzeichen 2 K 2204/05 E

DRsp Nr. 2009/20039

Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen als dauernde Last

Den Parteien eines Versorgungsvertrages steht es nicht frei, ob und in welchem Umfang sie ihren Vertragspflichten nachkommen wollen; die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden. Eine Abweichung von solchen Vereinbarungen lässt auf ein Fehlen des erforderlichen Rechtsbindungswillen schließen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Tatbestand:

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als dauernde Last.