FG Hamburg, vom 15.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 216/07
Abzugsteuerpflicht für von einer Konzertagentur übernommene Kosten für Hotelübernachtungen und Catering für Künstler sowie bar ausgezahlte Cateringpauschalen; Wirksamkeit eines Steuerbescheides im Fall einer fehlenden namentlichen Benennung des Steuerschuldners im Haftungsbescheid; Übernahme von Kosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung und Gegenleistungen für künstlerische Leistungen im weitesten Sinn als steuerpflichtige Einnahmen; Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Hotelkosten und Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
BFH, Urteil vom 05.05.2010 - Aktenzeichen I R 104/08
DRsp Nr. 2010/14965
Abzugsteuerpflicht für von einer Konzertagentur übernommene Kosten für Hotelübernachtungen und Catering für Künstler sowie bar ausgezahlte Cateringpauschalen; Wirksamkeit eines Steuerbescheides im Fall einer fehlenden namentlichen Benennung des Steuerschuldners im Haftungsbescheid; Übernahme von Kosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung und Gegenleistungen für künstlerische Leistungen im weitesten Sinn als steuerpflichtige Einnahmen; Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Hotelkosten und Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
1. NV: Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die aufgrund der sog. "Nullregelung" (§§ 51, 52UStDV 1993) nicht erhobene Umsatzsteuer zu den Einnahmen i.S. des § 50a Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 gehört.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.