Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2001 und der Einspruchsentscheidung vom 6.06.2006 wird der vortragsfähige Verlust auf 2.079.688 EUR festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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