I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) betrieb bis Ende des Streitjahres 1986 ein gewerbliches Einzelunternehmen. Zum Anlagevermögen dieses Betriebes gehörte u.a. das Grundstück W-Weg. Daneben war die Antragstellerin Gesellschafterin der E-GmbH.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|