I. Die Antragstellerin, Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), eine GmbH, stellt in Hamburg Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf. Mit ihrer Spielgerätesteueranmeldung für Dezember 2000 vom 24. Januar 2001 meldete sie einen Bestand von 77 Spielgeräten (davon 4 B-Geräte; Steuer: 200 DM monatlich) an und errechnete eine monatliche Spielgerätesteuer von 44 600 DM. Gegen die nach § 168 Satz 1 der Abgabenordnung (
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