AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
BFH, Beschluß vom 06.11.2001 - Aktenzeichen II B 91/01
DRsp Nr. 2002/9620
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes i.S.v. § 69 Abs. 2 und Abs. 3FGO können auch bestehen, wenn ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes selbst bestehen.2. In diesem Fall ist im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Ast. an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich.