BFH - Beschluss vom 31.01.2007
VIII B 219/06
Normen:
EStG § 2 Abs. 3 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ; StEntlG (1999/2000/2002);
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 914

AdV; Verfassungswidrigkeit der sog. Mindestbesteuerung

BFH, Beschluss vom 31.01.2007 - Aktenzeichen VIII B 219/06

DRsp Nr. 2007/6185

AdV; Verfassungswidrigkeit der sog. Mindestbesteuerung

1. Aus dem BFH-Beschl. v. 6.9.2006 XI R 26/04 (BFH/NV 2006, 2351) folgen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung maßgeblichen Vorschrift des § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8 EStG a.F.2. Aus den ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Norm folgen auch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen ESt-Bescheide.3. Der verfassungsrechtliche Anspruch der Ast. auf effektiven Rechtsschutz tritt nicht hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zurück. Letztere ist - jedenfalls im Streitfall - nicht so wichtig, um das Interesse der Ast. hinten anzusetzen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 3 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ; StEntlG (1999/2000/2002);

Gründe: