I. In den Jahren 1996 bis 1999 errichtete die Vorgängergesellschaft der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ein Wohnobjekt. Nach Umwandlung in eine KG beteiligten sich 13 Kommanditisten an der Antragstellerin, u.a. A, B, C und D, die im Jahr 2001 der Antragstellerin beitraten. Die Kommanditisten finanzierten ihre Gesellschaftereinlage über Darlehensverträge, die sie bei der E abgeschlossen hatten. Als Vermittlerin trat die F auf. Das erste Darlehen hatte eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde voll valutiert. Die Tilgung erfolgte über die Einzahlung auf einen Immobilienfonds der E. Das andere Darlehen sollte durch zu erwartende Steuererstattungen getilgt werden.
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