FG München - Beschluss vom 24.05.2007
6 V 440/07
Normen:
FGO § 114 ;

AdV wg. Antrag des FA auf Löschung einer GmbH wg. Vermögenslosigkeit

FG München, Beschluss vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 6 V 440/07

DRsp Nr. 2007/12883

AdV wg. Antrag des FA auf Löschung einer GmbH wg. Vermögenslosigkeit

Gegen einen Antrag eines Finanzamtes auf Einleitung eines Verfahrens zur Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit ist grundsätzlich der Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft.

Normenkette:

FGO § 114 ;

Tatbestand:

I.

Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine 1987 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gegenstand das Halten und Verwalten von Wohnungs- und Teileigentum an der Wohnungs- und Teileigentumswohnanlage in XY, ist. Die Stammeinlage wurde im Rahmen einer Sachgründung durch die Einbringung von Wohnungs- und Teileigentumsrechten geleistet.