Streitig ist, ob ein Feststellungsbescheid nach § 174 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) geändert werden kann.
Die Kläger (Kl.) sind die alleinigen Gesellschafter der M Beteiligungs GmbH & Co GbR (GbR). An der GbR sind die Kl. zu 1. und 2. mit je 25,5 %, der Kl. zu 3. mit 49 % beteiligt. Die Firma M Beteiligungs GmbH (GmbH) ist an der GbR kapitalmäßig nicht beteiligt.
Die GbR ist Eigentümerin des Grundstücks A-Straße 103 in 00000 S. Dieses Grundstück war seit langem an die Fa. IM GmbH (Betriebs - GmbH) vermietet.
Es bestand insoweit eine Betriebsaufspaltung.
Die Anteile an der Betriebs - GmbH wurden mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 18.01.1996 in die Fa. XYZ GmbH & Co KG eingebracht. Dadurch entfielen die Voraussetzungen der bisherigen Betriebsaufspaltung.
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