FG Köln - Urteil vom 26.08.2004
1 K 7970/00
Normen:
AO § 171 Abs. 10 § 175 Abs. 1 Nr. 1 ;

Änderbarkeit von Feststellungsbescheiden über den verbleibenden Verlustvortrag

FG Köln, Urteil vom 26.08.2004 - Aktenzeichen 1 K 7970/00

DRsp Nr. 2007/516

Änderbarkeit von Feststellungsbescheiden über den verbleibenden Verlustvortrag

Der Feststellungsbescheid eines KG-Gesellschafters für den verbleibenden Verlustvortrag ist Folgebescheid eines Feststellungsbescheids über die Gewinne und Verluste der KG. Deshalb können und müssen innerhalb der zeitlichen Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 10 AO auch Anpassungsfehler beim verbleibenden Verlustvortrag aufgrund vorangegangener Auswertung beseitigt werden, obwohl hierauf beruhende Folgebescheide bestandskräftig und festsetzungsverjährt sind, solange die Gewinn- und Verlustfeststellung der Gesellschaft noch geändert werden konnte.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 10 § 175 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger (Herr P) erzielte im Jahre 1990 Einkünfte im Sinne von § 15 EStG aus Beteiligung an der B-GmbH & Co. KG sowie aus der Q-GmbH als Organgesellschaften.