FG Sachsen-Anhalt - Zwischenurteil vom 09.09.1999
2 K 120/99
Normen:
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Änderung aufgrund neuer Tatsache bei Unkenntnis eines steuerlichen Laien über die Behandlung einer entgeltlichen Wohnrechtsbestellung nicht durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen

FG Sachsen-Anhalt, Zwischenurteil vom 09.09.1999 - Aktenzeichen 2 K 120/99

DRsp Nr. 2001/2535

Änderung aufgrund neuer Tatsache bei Unkenntnis eines steuerlichen Laien über die Behandlung einer entgeltlichen Wohnrechtsbestellung nicht durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen

1. Wird den nicht steuerrechtskundigen Steuerpflichtigen erst nach Bestandskraft mehrerer Einkommensteuerbescheide bekannt, dass der Erwerb eines Grundstücks verbunden mit der entgeltlichen Bestellung eines dinglichen Wohnrechts, wobei die Zahlungen mit den ebenfalls monatlichen Kaufpreisraten verrechnet werden, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt, ist die Änderung des Bescheids aufgrund einer neuen Tatsache nicht wegen eines groben Verschuldens ausgeschlossen.2. Die Unkenntnis steuerlicher Bestimmungen kann bei einem steuerrechtlichen Laien aufgrund der Kompliziertkeit des Steuerrechts nicht den Vorwurf groben Verschuldens begründen. Das gilt hinsichtlich der entgeltlichen Bestellung eines Wohnrechts umso mehr, als hierauf in der Steuererklärung weder im Mantelbogen noch in der Anlage "V" ausdrücklich hingewiesen und in dieser Art. der Wohnrechtsbestellung zivilrechtlich keine Vermietung, sondern lediglich eine vertragliche Entgeltsabrede mit mietzinsähnlichem Charakter zu sehen ist.

Normenkette:

AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: