Der Tenor des Urteils des Landgerichts Köln vom 23.02.2022 (Az.
statt:
"bis zum 31.05.2020"
richtig lautet (Änderung hervorgehoben):
"bis zum 31.05. 2021 ".
II.Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 23.02.2022 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az.
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