I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bestandskräftige Steuerbescheide zu Gunsten der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) zu ändern sind.
Die Klägerin ist eine GmbH. Ihre alleinige Gesellschafterin war in den Streitjahren (1995 und 1996) die X, eine dänische Kapitalgesellschaft. Die Klägerin zahlte an X u.a. Zinsen für ein Darlehen.
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