FG Köln, vom 13.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1501/07
Änderung der steuerpflichtigen Verwendungsumsätze bei Berufen des Steuerpflichtigen auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze innerhalb des Berichtigungszeitraums
BFH, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen XI R 16/09
DRsp Nr. 2012/3081
Änderung der steuerpflichtigen Verwendungsumsätze bei Berufen des Steuerpflichtigen auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze innerhalb des Berichtigungszeitraums
Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse (steuerpflichtige Verwendungsumsätze) ändern sich i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige nachträglich innerhalb des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Vorsteuerbeträge nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung zu Lasten der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zu berichtigen sind.
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