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Der Beschluss des Senats vom 23. November 2020 wird in Ziffer IV. geändert und der Streitwert auf insgesamt 170.000,00 Euro festgesetzt.
Die Streitwertfestsetzung in Ziffer IV. des Beschlusses vom 23. November 2020 ist nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG von Amts wegen zu ändern.