Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen fehlender Übernahme einer Erhöhung der Kapitalrücklage in die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos; Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO
FG München, Urteil vom 26.02.2018 - Aktenzeichen 7 K 3119/16
DRsp Nr. 2018/5639
Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2AO wegen fehlender Übernahme einer Erhöhung der Kapitalrücklage in die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos; Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129AO