Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - vom 03.12.2013 (Az. …/13 B) das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden; zum Insolvenzverwalter ist der Beschwerdeführer bestellt worden (vgl. Bl. 112 der Registerakten).
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