BFH - Beschluß vom 06.02.1998
III ER-S-4/97

Änderung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag

BFH, Beschluß vom 06.02.1998 - Aktenzeichen III ER-S-4/97

DRsp Nr. 1999/468

Änderung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag

Das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 1 EStG kann im Zusammenhang mit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach den Vorschriften der AO grundsätzlich unabhängig davon erneut ausgeübt werden, inwieweit die Bestandskraft durchbrochen wird (Anschluß an BFH vom 25.6.1993, BStBl II, 824). Dies gilt jedoch nicht bei einer Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids aufgrund eines Verlustrücktrags nach § 10 d EStG.

Gründe:

I. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) beabsichtigt für den Fall, daß das Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1993 III R 32/91 (BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824) dahin zu verstehen ist, daß das Veranlagungswahlrecht im Zusammenhang mit der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids unabhängig davon erneut ausgeübt werden kann, inwieweit dessen Bestandskraft durchbrochen wird, von diesem Urteil abzuweichen, und hat deshalb mit Beschluß vom 27. August 1997 XI R 97/94 angefragt, ob der beschließende Senat einer evtl. Abweichung zustimme.

II. Dem Verfahren des XI. Senats liegt folgender Sachverhalt zugrunde: