I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wendet sich gegen einen Abrechnungsbescheid des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--), in dem entgegen den Anrechnungsverfügungen der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide 1990, 1991 und 1992 die Vorauszahlungen nur zur Hälfte angerechnet worden sind.
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