FG München - Urteil vom 22.10.2002
6 K 2674/00
Normen:
GewStG § 35b Abs. 1 S. 1 ; GewStG § 35b Abs. 2 S. 2 ; GewStG § 4 Abs. 1 ; GewStG § 7 Abs. 1 ;

Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Änderung des körperschaftsteuerlichen Verlustfeststellungsbescheides

FG München, Urteil vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 6 K 2674/00

DRsp Nr. 2003/605

Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Änderung des körperschaftsteuerlichen Verlustfeststellungsbescheides

Wird der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens des Steuerpflichtigen zu dessen Gunsten geändert, so ist nicht bereits deshalb ein bestandskräftiger, nicht angefochtener Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zu ändern.

Normenkette:

GewStG § 35b Abs. 1 S. 1 ; GewStG § 35b Abs. 2 S. 2 ; GewStG § 4 Abs. 1 ; GewStG § 7 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.