Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Änderung des körperschaftsteuerlichen Verlustfeststellungsbescheides
FG München, Urteil vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 6 K 2674/00
DRsp Nr. 2003/605
Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Änderung des körperschaftsteuerlichen Verlustfeststellungsbescheides
Wird der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens des Steuerpflichtigen zu dessen Gunsten geändert, so ist nicht bereits deshalb ein bestandskräftiger, nicht angefochtener Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zu ändern.