FG Köln - Urteil vom 13.03.2013
10 K 2820/12
Normen:
AO § 378 Abs 1 Satz 1; AO § 169 Abs 2 Satz 2;

Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen Entdeckung von Kapitaleinnahmen aus einem Schneeballsystem

FG Köln, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 10 K 2820/12

DRsp Nr. 2013/17492

Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen Entdeckung von Kapitaleinnahmen aus einem Schneeballsystem

Werden aufgrund von Steuerfahndungsergebnissen bei einem betrügerischen Anlageunternehmen bei einem Kapitalanleger Gutschriften über wiederangelegte Renditen aus einem Schneeballsystem entdeckt, so ist beim Anleger, der solche Einnahmen nicht erklärt, aber beim Anlageunternehmen Verfügungsbefugnis über die Erträge erlangt hat, von einer leichtfertigen Steuerverkürzung auszugehen, für die die Steuerfestsetzungsfrist 5 Jahre beträgt.

Normenkette:

AO § 378 Abs 1 Satz 1; AO § 169 Abs 2 Satz 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, bestandskräftige Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 im Jahre 2009 zu ändern.

Die Klägerin reichte am 14. August 2002 die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2000 und am 23. Oktober 2003 die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2001 beim Beklagten ein. In beiden Steuererklärungen war angekreuzt, dass die Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht mehr als 3.100 DM betragen. Die Steuererklärungen wurden unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe gefertigt. Die Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 wurden bestandskräftig.