FG München - Urteil vom 25.06.2001
13 K 942/98
Normen:
AO 1977 § 174 Abs. 4 S. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 ;

Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids einer Personengesellschaft zur Erfassung eines bisher zu Unrecht in einem anderen Feststellungsbescheid erfassten, aber nunmehr aufgrund eines Rechtsbehelfs nicht mehr besteuerten Aufgabegewinns; Zur Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 AO hinsichtlich eines Aufgabegewinns, der bei einer grundstücksvermietenden GbR erfaßt war, richtigerweise aber bei der KG, bei der 2 von 4 Gesellschaftern der GbR ebenfalls zu je 50 % beteiligt waren, hätte erfaßt werden müssen.; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1987 (für die Fa. ... GmbH & Co. KG ...)

FG München, Urteil vom 25.06.2001 - Aktenzeichen 13 K 942/98

DRsp Nr. 2002/2087

Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids einer Personengesellschaft zur Erfassung eines bisher zu Unrecht in einem anderen Feststellungsbescheid erfassten, aber nunmehr aufgrund eines Rechtsbehelfs nicht mehr besteuerten Aufgabegewinns; Zur Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 AO hinsichtlich eines Aufgabegewinns, der bei einer grundstücksvermietenden GbR erfaßt war, richtigerweise aber bei der KG, bei der 2 von 4 Gesellschaftern der GbR ebenfalls zu je 50 % beteiligt waren, hätte erfaßt werden müssen.; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1987 (für die Fa. ... GmbH & Co. KG ...)