Strittig ist, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheides über die Festsetzung von Kindergeld vom 9. 8. 2000 vorliegen.
Mit Antrag vom 6. 12. 1999 beantragte der Kläger Kindergeld für den am 27. 5. 1995 geborenen F. B. Der Kläger begehrte die Berücksichtigung des am 21. 5. 1999 aus dem Kosovo in die BRD eingereisten F. als Pflegekind im Rahmen einer bevorstehenden Adoption. Mit Bescheid vom 14. 1. 2000 lehnte die Familienkasse des Arbeitsamtes A. die Gewährung von Kindergeld für F. ab, weil er nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung sei. Der Bescheid wurde bestandskräftig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|