Streitig ist, ob das Finanzamt einen bestandskräftigen Schenkungsteuerbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nach Änderung des Schenkungsteuerbescheids für einen Vorerwerb ändern konnte.
I. Vorerwerb
Mit notariellem Vertrag vom 21.05.2002 (Notar D, URNr.: 2…) übertrug der Vater der Klägerin, E, an die Klägerin nach V. des Vertrags dort genauer beschriebene Gesellschaftsanteile an Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Bestände von Gesellschafterverrechnungs- und Kapitalkonten, Anteile an einer Grundstücksgesellschaft und Miteigentumsanteile an Grundstücken.
Das Finanzamt erließ für diese Zuwendung an die Klägerin adressierte Schenkungsteuerbescheide, im Einzelnen:
Schenkungsteuerbescheid vom 16.06.2005, nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, Schenkungsteuer 994 €,
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