FG München - Urteil vom 14.09.2017
10 K 2312/16
Fundstellen:
DStRE 2018, 1226
EFG 2017, 1889

Änderung eines bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheids; Auslegung von Rechtsbehelfen

FG München, Urteil vom 14.09.2017 - Aktenzeichen 10 K 2312/16

DRsp Nr. 2017/17134

Änderung eines bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheids; Auslegung von Rechtsbehelfen

Tenor

1.

Unter Aufhebung des Bescheids vom 21. September 2016 und der Einspruchsentscheidung vom 16. Januar 2017 wird der Beklagte verpflichtet, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2007, jeweils vom 9. März 2011, dahin gehend zu ändern, dass der verbleibende Verlustvortrag für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften um weitere Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 1.347.303,74 € zum 31. Dezember 2006 und 2.261.319,60 € zum 31. Dezember 2007 erhöht wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

1. 2. 3.