Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Befugnis des Beklagten, den bisherigen Einkommensteuerbescheid 2007 vom April 2009 durch Änderungsbescheid vom Januar 2012 auf der Grundlage des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung 1977 (AO) zu ändern.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wählten für das Streitjahr 2007 die Zusammenveranlagung.
1. 2.
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