FG Thüringen - Urteil vom 23.07.2015
1 K 603/13
Fundstellen:
DStR 2016, 12
DStRE 2016, 1075

Änderung eines bestandskräftigen vorangegangenen Steuerbescheids aufgrund unvollständig gemachter Angaben in der Einkommensteuererklärung

FG Thüringen, Urteil vom 23.07.2015 - Aktenzeichen 1 K 603/13

DRsp Nr. 2016/2022

Änderung eines bestandskräftigen vorangegangenen Steuerbescheids aufgrund unvollständig gemachter Angaben in der Einkommensteuererklärung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Befugnis des Beklagten, den bisherigen Einkommensteuerbescheid 2007 vom April 2009 durch Änderungsbescheid vom Januar 2012 auf der Grundlage des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung 1977 (AO) zu ändern.

Die Kläger sind Eheleute. Sie wählten für das Streitjahr 2007 die Zusammenveranlagung.

1. 2.