Änderung Einkommensteuerbescheid trotz falscher Rechtsgrundlage; Voraussetzung der Bildung einer Ansparrücklage bei Betriebsgründung; Gewinnerzielungsabsicht eines Reiseveranstalters
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2010 - Aktenzeichen 10 K 5647/08
DRsp Nr. 2011/11297
Änderung Einkommensteuerbescheid trotz falscher Rechtsgrundlage; Voraussetzung der Bildung einer Ansparrücklage bei Betriebsgründung; Gewinnerzielungsabsicht eines Reiseveranstalters
1. Die Angabe der unrichtigen Rechtsgrundlage für die Änderung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide ist unschädlich, wenn die Änderung durch eine andere Rechtsgrundlage gedeckt ist (BFH v. 24.3.1981, VIII R 85/80, BStBl II 1981, 778).2. Die Ungewissheit über die Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens, das Segeltörns und Segelausflüge organisiert, endet gemäß § 171 Abs. 8AO nicht bereits mit der gewerblichen Abmeldung des Betriebes, wenn dieser in erheblichem Umfang fortgeführt wird. Dabei reicht eine fünfmonatige Unterbrechung der Geschäftstätigkeit nicht aus, um eine Beendigung der Tätigkeit und eine Betriebsaufgabe anzunehmen.
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