FG Hessen - Urteil vom 28.06.2006
12 K 3574/03
Normen:
AO § 175 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 171 Nr. 10 ;

Änderung Grundlagenbescheid; Folgebescheid; Beweisvorsorge; Rekonstruktion; Besteuerungsgrundlage - Erlass eines Folgebescheides aufgrund eines geänderten Grundlagenbescheides bei nicht mehr vorhandenem Ursprungsbescheid.

FG Hessen, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen 12 K 3574/03

DRsp Nr. 2007/21397

Änderung Grundlagenbescheid; Folgebescheid; Beweisvorsorge; Rekonstruktion; Besteuerungsgrundlage - Erlass eines Folgebescheides aufgrund eines geänderten Grundlagenbescheides bei nicht mehr vorhandenem Ursprungsbescheid.

1. Die durchzuführende Änderung eines Folgebescheides bei Änderung des Grundlagenbescheides nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO steht nicht im Ermessen der dafür zuständigen Finanzbehörde. 2. Dies gilt auch dann, wenn die zu ändernden Bescheide nicht mehr vorhanden sind und von dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr vorgelegt werden können, die Besteuerungsgrundlagen aber an Hand der vorhandenen Daten rekonstruierbar sind, so dass die festgesetzte Steuer berechnet werden kann.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 171 Nr. 10 ;

Tatbestand: